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Kein gültiger Widerruf eines Testaments

In dem Fall In re Estate of Sullivan, 868 N.W. 2d. 750 (Minn. Ct. App. 2015) hatte das Berufungsgericht zu entscheiden, ob der Testator sein Testament widerrufen hat. Auf einer Kopie des Testaments hatte der Testator verschiedene Passagen durchgestrichen, machte Änderungen und vermerkte handschriftlich, dass das Testament widerrufen sei bzw. durch neue Verfügungen auf der Kopie ersetzt wurde. Gleichzeitig füllte der Testator ein Formular aus, welches ein Mustertestament enthält, ohne dabei die notwendigen Beglaubigungsformalitäten zu beachten. Nach dem Ableben des Testators wurden die Kopie sowie das Formular zur Anerkennung als Widerruf bzw. neues Testament beim Nachlassgericht eingereicht. Das Nachlassgericht verweigerte die Anerkennung beide Dokumente. Das Berufungsgericht schloss sich dieser Position an. Nach Auffassung des Berufungsgerichts kommt ein neues Testament nur dann zustande, wenn die gesetzlichen Formalitäten erfüllt sind. Hier unterließ der Testator es, die Unterschriftsbeglaubigung mit zwei Zeugen vorzunehmen. Ferner kam kein Widerruf zustande, da die Intention das bestehende Testament zu widerrufen auf dem Original Testament hätte vermerkt sein müssen und nicht auf einer Kopie.