Erbenzentrum USA

Ihr Spezialist für amerikanische Erbschaften und Nachlässe

New Online Listing for Erbenzentrum USA

Erbenzentrum USA, LLC announces the listing of its website with the business directory Hotfrog.com. This listing underscores Erbenzentrum’s commitment to promote the probate attorneys and German language translators who have registered their practices on Erbenzentrum’s German language Webportal. Erbenzentrum USA, LLC offers online subscriptions to probate attorneys and German language translators seeking to market their practices to German speaking users.

Neuer Aufsatz über Strategien zur Vermeidung von Pflichtteilsforderungen

Erbenzentrum USA, LLC, stellt einen neuen Aufsatz zum Download bereit. Der Aufsatz erörtert die Eigenheiten der Pflichtteilsforderung und die Probleme bei der Verwendung eines Trusts in Zusammenhang mit Pflichtteilforderungen und erläutert die Vorteile der Eigentumsübertragung an eineLimited Liability Entity (kurz LLE, Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung), um eine Pflichtteilsforderung zu umgehen.

Der Aufsatz wird zu einem Preis von 29 US-Dollar angeboten und kann hier bestellt bzw. heruntergeladen werden.

Neuer Blog bei Erbenzentrum

Erbenzentrum führt seit kurzem eine neue Blogseite unter www.erbenzentrum-usa.blogspot.com.  Der Blog hat sich zum Ziel gesetzt, für Nutzer aus dem deutschsprachigen Raum regelmäßig Informationen über Erbschaften bzw. das Erbrecht in den USA zu veröffentlichen.  Der Blog bietet dem Nutzer die Möglichkeit eigene Kommentare zu schreiben und stellt damit ein interaktives Medium zum Informationsaustausch mit Erbenzentrum-USA da.

Verlorenes Kodizill – Computer generierte Kopie

Ein im Bundesstaat Florida, USA ansässiges Berufungsgericht entschied kürzlich, dass eine durch den Computer generierte Kopie eines Kodizills vom Nachlassgericht anerkannt bzw. verwendet werden kann.  Im Fall Smith v. DeParry (Florida Dist. Ct. App. 2012) stellte das Gericht fest, dass sich der Begriff „correct copy“ („korrekte Kopie“), wie er im Gesetzestext § 733.207 verwendet wird, nicht nur auf Karbon oder Photokopien bezieht.  Eine vom Computer erstellte Kopie eines Kodizills (oder Testaments) entspricht dem Sinne des Gesetzestextes, vorausgesetzt, der Antragssteller erbringt den Nachweis durch eine  „disinterested Person“ („nicht interessierte Person“), dass der Inhalt der Kopie mit dem Original identisch ist.   Das Gericht stellte weiterhin fest, dass der Testamentsabwickler nicht automatisch als interessierte Person bzw. als Erbringer des Nachweises über den Inhalt der Kopie nicht in Frage kommt.  Es kommt auf die privaten Interessen des Testamentsabwicklers an, ob der Abwickler als „disinterested Person“ anerkannt wird oder nicht.  

Testamentsunterzeichnung USA – Beisein von Zeugen

​Die Beglaubigung der Testamentsunterzeichnung in den USA wird im Beisein von Zeugen vollzogen.  Mittels ihrer Unterschrift in einem dem Testament beigefügten Beglaubigungsvermerk bestätigen die Zeugen ihre Anwesenheit bei der Unterzeichnung durch den Testator.  Ein Berufungsgericht im Bundesstaat Ohio hat jüngst entschieden, dass ein Testament nicht anerkannt wird, wenn die Zeugen die Unterzeichnung durch den Testator lediglich über eine Videoübertragung gesehen haben und dann anschließend ihre Unterschriften im Beglaubigungsvermerk gesetzt hatten.  Im Fall Whitacre v. Crowe, 972 N.E. 2d. 659 (Ohio Ct. App. 2012)  entschied das Gericht, dass die Fernbeobachtung einer Testamentsunterzeichnung mit anschließendem Beglaubigungsvermerk die gesetzlichen Vorgaben in Ohio nicht erfüllte, da der Testator die Zeugen in der „one way“ Videoübertragung nicht sehen und hören konnte.