Erbenzentrum USA

Ihr Spezialist für amerikanische Erbschaften und Nachlässe

neue Auflage – Wegweiser für den Erbanfall in den USA

Die jüngste Auflage des Wegweisers für den Erbanfall in den USA steht nun unentgeltlich zum Download bereit.  In der neuen Auflage wird u.a. auf die Prozedur für die Ernennung eines Nachlassabwicklers sowie die neuen Steuerfreibeträge für amerikanische Erbschaften eingegangen. 

Steuerabzug beim Verkauf von US-Immobilien durch eine ausländische Person

Gemäß dem Foreign Investment in Real Property Tax Act von 1980 (FIRPTA) unterliegt der Verkauf von Immobilien wie Häusern, Wohnungen und Grundstücken durch eine „ausländische Person“ bei Verkäufen, die nach dem 17. Februar 2016 getätigt werden, einem Steuereinbehalt von 15 % (vorher 10 %). Für natürliche Personen bedeutet der Begriff „ausländische Person“ ein Ausländer, der seinen Wohnsitz nicht in den Vereinigten Staaten hat. Wird eine Immobilie von einer ausländischen Person verkauft, ist der Käufer verpflichtet, einen Steuerabzug von 15 % an die amerikanische Steuerbehörde (IRS) zu leisten. Die ausländische Person erhält vom IRS eine Kopie des „Statement of Withholding“ auf dem Formular 8288-B. Je nach Höhe des Verkaufsgewinns kann die ausländische Person eine Rückerstattung der Einbehaltung beantragen.

Es gibt Ausnahmen von der Einbehaltungspflicht. So ist der Käufer von der Einbehaltung befreit, wenn der Verkäufer/Ausländer dem Käufer eine schriftliche Erklärung vorlegt, in der er i) bestätigt, dass der Verkäufer keine ausländische Person im Sinne der US-Steuer ist, oder ii) zwar eine ausländische Person ist, aber ein Gewinn oder Verlust aus der Übertragung aufgrund einer Nichtanerkennungsbestimmung eines US-Steuerabkommens nicht erforderlich ist. Artikel 13 (5) des Steuerabkommens zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland enthält beispielsweise eine solche Nichtanerkennungsbestimmung, die es Deutschland ausschließlich erlaubt, den Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie zu besteuern.

New Online Listing for Erbenzentrum USA

Erbenzentrum USA, LLC announces the listing of its website with the business directory Hotfrog.com. This listing underscores Erbenzentrum’s commitment to promote the probate attorneys and German language translators who have registered their practices on Erbenzentrum’s German language Webportal. Erbenzentrum USA, LLC offers online subscriptions to probate attorneys and German language translators seeking to market their practices to German speaking users.

Neuer Aufsatz über Strategien zur Vermeidung von Pflichtteilsforderungen

Erbenzentrum USA, LLC, stellt einen neuen Aufsatz zum Download bereit. Der Aufsatz erörtert die Eigenheiten der Pflichtteilsforderung und die Probleme bei der Verwendung eines Trusts in Zusammenhang mit Pflichtteilforderungen und erläutert die Vorteile der Eigentumsübertragung an eineLimited Liability Entity (kurz LLE, Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung), um eine Pflichtteilsforderung zu umgehen.

Der Aufsatz wird zu einem Preis von 29 US-Dollar angeboten und kann hier bestellt bzw. heruntergeladen werden.

Neuer Blog bei Erbenzentrum

Erbenzentrum führt seit kurzem eine neue Blogseite unter www.erbenzentrum-usa.blogspot.com.  Der Blog hat sich zum Ziel gesetzt, für Nutzer aus dem deutschsprachigen Raum regelmäßig Informationen über Erbschaften bzw. das Erbrecht in den USA zu veröffentlichen.  Der Blog bietet dem Nutzer die Möglichkeit eigene Kommentare zu schreiben und stellt damit ein interaktives Medium zum Informationsaustausch mit Erbenzentrum-USA da.