Erbschaften der oft beschriebenen Erbengeneration umfassen nicht nur die Übertragung von Vermögenswerten aus Nachlässen in der Bundesrepublik Deutschland, sie schließen auch zahlreiche Übertragungen von Erbschaften aus den USA mit ein. Diese Übertragungen ergeben sich durch die Auswanderung zahlreicher Deutscher nach Amerika in der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts. Im Gegensatz zu früheren Zeiten, in denen es höchstens Briefverkehr nach Deutschland gab, führte diese Auswanderungswelle nicht zu einem Abbruch der Beziehungen zu den in Deutschland lebenden Verwandten und Freunden. Sie werden testamentarisch beerbt oder erhalten einen Erbanteil als gesetzlicher Erbe. Diese Verwandten und Freunde sind auch Teil der Erbengeneration.
Für den beauftragten Rechtsanwalt stellt die Abwicklung eines testamentarischen Erbfalls in Amerika eine Besonderheit dar. Das Beratungsmandat wird durch die zum Teil fremden Grundsätze des amerikanischen Erbrechts erschwert. Dieser Aufsatz erörtert die wichtigsten Grundzüge des testamentarischen Erbfalls in den USA.
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