In Fällen, in denen ein US Bürger außerhalb der Vereinigten Staaten verstirbt, aber bewegliches Vermögen (z.B. Bankkonten oder Aktiendepots) in den USA hinterlässt, können die Banken einen so genannten „Federal Transfer Certificate“ (Bundesübertragungsbescheinigung) von den ausländischen Erben bzw. dem Nachlassverwalter verlangen. Ein ähnliches Szenario ergibt sich, wenn ein nicht US Bürger bzw. ein in den USA nicht ortsansässiger Ausländer verstirbt und bewegliches Vermögen im Wert von weniger als $ 60.000 in den USA hinterlässt. In beiden Fällen wird in der Regel kein amerikanisches Nachlassverfahren durchgeführt. Somit hat die amerikanische Steuerbehörde keine Informationen über den Wert des Nachlasses bzw. der eventuell daraus zu zahlenden Steuer. Um dieses Informationsdefizit zu schließen, verlangt die amerikanische Finanzbehörde einschlägige Informationen über den Wert des gesamten Nachlasses im Rahmen eines Antrages auf Ausstellung der Bescheinigung. Der formlose Antrag hat den Wert des Nachlasses unter Beilegung von einschlägigen Anlagen (z.B. ausländische Erbschaftsteuererklärung nebst Übersetzung) an Eidesstatt darzulegen. Nach Überprüfung bzw. Genehmigung durch die Finanzbehörde wird die Bescheinigung ausgestellt. Anhand der Bescheinigung wird dem Finanzinstitut gegenüber nachgewiesen, dass keine Erbschaftsteuer in Amerika zu zahlen ist. Nach Vorliegen der Bescheinigung können die Banken das Guthaben auszahlen. Wenn Sie Unterstützung bei der Vorbereitung eines derartigen Antrags benötigen, können Sie zunächst einen Online-Auskunft Auftrag erteilen. Im Rahmen dieses Auftrages geben wir Ihnen Auskunft über die weitere Vorgehensweise und unsere dafür anfallenden Kosten.