Wenn ein amerikansicher Erblasser – ohne die Hinterlassung eines Testaments – in den USA verstirbt, können die gesetzlichen Erben, z. B. der hinterbliebene Ehepartner oder ein erwachsenes Kind, in vielen Bundesstaaten einen Antrag auf Erlass einer Ernennungsurkunde in einem vereinfachten Verfahren zum Nachlassabwickler stellen. Der Antrag wird in der Regel bei dem Urkundsbeamten der Bezirksgeschäftsstelle des zuständigen Nachlassgerichts eingereicht. Nach Prüfung und Genehmigung wird die Ernennungsurkunde zum Nachlassabwickler an den Antragsteller übersandt. Kraft der Urkunde kann der Nachlass in den USA durch den Nachlassabwickler dann abgewickelt werden.
Der zweisprachige Musterantrag liefert eine Vorlage für einen solchen Antrag. Nachfolgend ist ein Auszug aus dem Musterantrag:
Vor dem Nachlassgericht des Staates [ ][ ] Gerichtsbezirk In der Nachlasssache von: [MUSTERMANN] Erblasser. | IN THE PROBATE COURT FOR THE STATE OF [ ][ ] JUDICIAL DISTRICT In the Matter of the Estate of: ) )[MUSTERMANN] ) )Deceased. ) |
Antrag auf nicht formelle Ernennung zum Nachlassabwickler nach der gesetzlichen Erbfolge | APPLICATION FOR INFORMAL APPOINTMENT OF PERSONAL REPRESENTATIVE IN INTESTACY |