Erbenzentrum USA

Ihr Spezialist für amerikanische Erbschaften und Nachlässe

Beispiele zur Darstellung der gesetzlichen Erbfolge in den USA

In Fällen in denen ein Testament nicht vorhanden ist, oder falls vorhanden, vom Nachlassgericht in den USA nicht anerkannt, stellt sich zwangsläufig die Frage, wer die gesetzlichen Erben sind.   Um die Ermittlung der gesetzlichen Erben in den USA darzustellen, erläutert dieser Aufsatz anhand von Fallbeispielen die gesetzliche Erbfolge des Bundesstaats New York.  Es werden folgende Themen behandelt:

I.   Erben der ersten Ordnung

II.  Erben der zweiten Ordnung

III. Erben der dritten Ordnung

IV. Ergebnisse der Beispiele

V.  Anmerkungen

                        
                                        

Der Aufsatz kann kostenlos unter nachfolgendem Link aufgerufen bzw. runtergeladen werden:

Aufsatz-gesetzliche Erbfolge in den USA.pdf

Formerfordernisse für die Errichtung einer letztwilligen Verfügung

Die Formerfordernisse für die Errichtung einer letztwilligen Verfügung (Testament) in den USA sind in den fünfzig Bundesstaaten unterschiedlich geregelt. Diese Formerfordernisse betreffen das Mindestalters des Testators, die nötige Anzahl der Zeugen, die Berechtigung eines Zeugen, einen Erbteil oder ein Vermächtnis zu erhalten, die Anerkennung eines Beglaubigungsvermerks und die Anerkennung eines handgeschriebenen Testaments. Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über diese Fragen für die einzelnen Bundesstaaten in den USA sowie für das Militär.

Um Ihnen mehr Informationen zu geben bzw. Ihre Kaufentscheidung zu erleichtern, finden Sie nachfolgend eine Inhaltsübersicht der Tabelle.
 

Bundesstaat
Mindestalter des Testators
Mindestzahl der Zeugen / Zeugen dürfen Erbteil oder Vermächtnis erhaltenBeglaubigungsvermerk erlaubthandgeschriebenes Testament erlaubt

                             
                                     

Online Registry für Testamente

Nach einem Erbanfall stellt sich häufig die Frage, ob der Verstorbene ein Testament aufgesetzt hat und falls ja, wo das Testament aufbewahrt wird. Diese Informationen sind für die Erben von grundlegender Bedeutung, insbesondere dann, wenn die Erben keine oder unzureichende Kenntnisse über die privaten Angelegenheiten des Verstorbenen verfügen. Um diese wichtige Information nach dem Erbfall zugänglich zu machen, bietet die US Will Registry Informationen über die Existenz eines Testaments an. Es wird zu Lebzeiten durch den Anwalt des Testierenden beim Registry eine Meldung über die Existenz bzw. Aufenthaltsort des Testaments eingereicht. Das Testament selbst wird beim Registry nicht aufgegeben. Nach dem Erbanfall bzw. Ableben stellen interesseierte Personen eine Online-Anfrage, um festzustellen, ob ein Testament unter dem Namen des Verstorbenen gemeldet wurde. Der Anfragende erhält beim positiven Ergebnis die Kontaktinformation zum Anwalt des Verstorbenen.

Neben dieser Online-Anfrage nach dem Testament können interessierte Personen einen Rechercheauftrag bei Erbenzentrum-USA in Auftrag geben, um eine etwaige vorhandene Nachlassakte des Verstorbenen anzufordern. Wenn ein Nachlassverfahren eingeleitet wurde, erhält die beauftragende Person die Akte in Kopie.