Nach einem Erbanfall stellt sich häufig die Frage, ob der Verstorbene ein Testament aufgesetzt hat und falls ja, wo das Testament aufbewahrt wird. Diese Informationen sind für die Erben von grundlegender Bedeutung, insbesondere dann, wenn die Erben keine oder unzureichende Kenntnisse über die privaten Angelegenheiten des Verstorbenen verfügen. Um diese wichtige Information nach dem Erbfall zugänglich zu machen, bietet die US Will Registry Informationen über die Existenz eines Testaments an. Es wird zu Lebzeiten durch den Anwalt des Testierenden beim Registry eine Meldung über die Existenz bzw. Aufenthaltsort des Testaments eingereicht. Das Testament selbst wird beim Registry nicht aufgegeben. Nach dem Erbanfall bzw. Ableben stellen interesseierte Personen eine Online-Anfrage, um festzustellen, ob ein Testament unter dem Namen des Verstorbenen gemeldet wurde. Der Anfragende erhält beim positiven Ergebnis die Kontaktinformation zum Anwalt des Verstorbenen.
Neben dieser Online-Anfrage nach dem Testament können interessierte Personen einen Rechercheauftrag bei Erbenzentrum-USA in Auftrag geben, um eine etwaige vorhandene Nachlassakte des Verstorbenen anzufordern. Wenn ein Nachlassverfahren eingeleitet wurde, erhält die beauftragende Person die Akte in Kopie.