Der Bundesstaat Florida hat ein Gesetz namens „Florida Fiduciary Access to Digital Assets Act“ kürzlich verabschiedet. Dieses Gesetz gewährt autorisierten Personen, wie dem Nachlassabwickler, dem Treuhänder einer privaten Stiftung oder einem Bevollmächtigten, das Recht Einsicht bzw. Zugang zu den elektronischen Daten des Verstorbenen zu nehmen. Das Gesetz sieht auch vor, dass der Inhaber eines elektronischen Kontos zu Lebzeiten eine Person mittels eines Online-Formulars benennen kann bzw. mit dem Formular über den Umfang das Einsichtsrecht einschränken kann. Nach dem Ableben darf diese Person, auch der Nachlassabwickler, wenn er im Formular erwähnt wurde, über das Konto den Anweisungen entsprechend verfügen. Gleichzeitig schützt das Gesetz die so genannten Provider der elektronischen Daten, wie z.B. Firmen, die Emailkonten bzw. Dienste anbieten, vor etwaigen Klagen wegen Verletzung von Datenschutzbestimmungen.
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Nachlassabwickler ist befugt die E-Mails des Verstorbenen von dem Provider anzufordern
In dem Fall Ajemian v. Yahoo! Inc., 84 N.E.3d 766 (Mass. 2017) wurde vom höchsten Gericht im Bundesstaat Massachusetts – das Supreme Judicial Court – entschieden, dass die Bestimmungen des Bundesgesetzes namens „Stored Communications Act“ („SCA“), 18 U.S.C. §§ 2701-2712 der Herausgabe von E-Mail Nachrichten des Verstobenen an dessen Nachlassabwickler nicht entgegen stehen. Der beklagte Service Provider behaupte in dem Verfahren, dass laut SCA die Herausgabe von gespeicherten Kommunikationen an Dritte untersagt sei, es sei denn, es handelt sich entweder um die Weitergabe an einen Bevollmächtigten des Kontoinhabers oder wenn eine so genannte rechtmäßige Einwilligung vorliegt. Das Gericht stellte fest, dass die erste Ausnahme keine Anwendung findet, da ein Nachlassabwickler mit einem Bevollmächtigten nicht gleichzusetzen ist. Die zweite Ausnahme kam aber laut Gericht zur Geltung, da der Nachlassabwickler in Massachusetts befugt ist, eine derartige Einwilligung zu erteilen. Demnach hätte der Provider die E-Mails nicht aufgrund der Bestimmung des SCA verweigern dürfen.
Diese neue gesetzliche Regelung zur Weitergabe von E-Mail Nachrichten im Bundesstaat Massachusetts steht in Kontrast zu Regelungen in den Bundesstaaten, die das Gesetz namens „Revised Uniform Fiduciary Access to Digital Assets Act“ (RUFADAA) verabschiedet haben. Das RUFADAA sieht die Weitergabe von „Digital Assets“, also E-Mail Nachrichten, nur dann vor, wenn der Kontoinhaber die Weitergabe ausdrücklich, z.B. im Testament, zu Lebzeiten eingewilligt hat.