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Freibetrag – Erbschaftsteuererklärung bei gleichgeschlechtlicher Ehe in den USA

In dem Fall U.S. ./. Windsor, Executor of the Estate of Speyeret.al., 570 U.S. ___, erklärte das höchste Gericht in den USA, der Supreme Court, die Vorgaben des Artikels 3 des Defense of Marriage Act (DOMA) (zu Deutsch – Gesetz zu Verteidigung der Ehe) als verfassungswidrig, da Artikel 3 eine „Ehe“ bzw. einen „Ehegatten“ von gleichgeschlechtlichen Personen ausschloss.  Die Klägerin in Windsor erbte von ihrer verstorbenen Partnerin.  Die Klägerin lebte im Bundesstaat New York mit ihrer Partnerin, wo ihre in Kanada geschlossene Ehe anerkannte wurde.    Aufgrund der DOMA Bestimmungen und im Zusammenhang mit der eingereichten Erbschaftsteuererklärung weigerte sich der Bund, die Ehe anzuerkennen, mit der Folge, dass der hohe Freibetrag für Ehegatten nicht geltend gemacht werden konnte.   Die Klägerin zahlte darauf hin Erbschaftsteuer gemäß einem höheren Satz bzw. als ob sie von einer Fremden geerbt hätte.  Laut Auffassung des Gerichts verletzten die Vorgaben im Artikel 3 das in der Verfassung verankerte Prinzip der Gleichbehandlung sowie die Kompetenzen der einzelnen Bundesstaaten im Bereich des Familienrechts, wo die Bundesstaaten laut Verfassung ihre eigenen Rechtsvorschriften erlassen können.