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Nachlass muss für Hypothek bezahlen

In dem Fall In re Estate of Carlson, 367 P.3d 486 (Okla. 2016) lehnte der amerikanische Nachlassabwickler die Bezahlung einer Hypothek mit der Begründung ab, dass die rechtliche Übertragung der zugrunde liegenden Immobilie nicht durch das Testament erfolgte und damit keine Verbindlichkeit des Nachlasses sei. Der Testator hat eine sogenannte Urkunde – Übertragung beim Ableben – (Transfer-on Death Deed) ausgestellt, mit der Folge, dass die Immobilie kraft Gesetzes automatisch beim Ableben auf den Begünstigten übertragen wurde bzw. nicht im Rahmen eines Nachlassverfahrens. Das höchste Berufungsgericht im Bundesstaat Oklahoma wies die Position des Nachlassabwicklers zurück. Laut Gericht enthält das Testament eine eindeutige Willensbekundung dahingehend, dass derartige Schulden aus dem Nachlass zu begleichen sind, obwohl die Immobilie selbst nicht zum Nachlass gehörte. Ferner war der Begünstige nicht persönlich verpflichtet, die Hypothek selbst zu bezahlen, obwohl er davon Kenntnis hatte.

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