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Mündlicher Vertrag zur Teilung eines Erbes wirksam

In dem Fall Ferguson v. Carnes, (Fla. Dist. Ct. App., 2013) verwarf ein Berufungsgericht im Bundesstaat Florida USA die Klageabweisung durch das erstinstanzliche Gericht auf Einhaltung eines mündlichen Vertrages zur Teilung eines Erbes. Die Parteien sind Geschwister (Bruder und Schwester). Sie waren vor dem Erbanfall in Sorge, dass ihre Mutter das gesamte Erbe  testamentarisch auf nur einen der beiden übertragen würde. Sie schlossen darauf hin eine mündliche Vereinbarung, wonach sie sich gegenseitig verpflichteten, das Erbe im Falle einer Enterbung durch die Mutter zu teilen. Die Befürchtungen der Geschwister stellten sich als berechtigt heraus, da nur die Schwester als Erbe eingesetzt wurde.  Sie wollte aber von der Vereinbarung nichts mehr wissen und trägt vor, dass die Vereinbarung nicht wirksam war, weil es an einer „Gegenleistung“ fehlte. Nach Ansicht des Berufungsgerichtes aber war die Gegenleistung jedoch gegeben, da die Geschwister ein gegenseitiges Versprechen abgegeben haben.