Erbenzentrum USA

Ihr Spezialist für amerikanische Erbschaften und Nachlässe

Immobilien-USA

Beim Immobilien Auftrag erhalten Sie Information über die Besitzverhältnisse – wie z.B. derzeitiger Eigentümer – einer von Ihnen benannten Immobilie bzw. ob der Verstorbene Immobilien in einer von Ihnen benannten Stadt in den USA bessessen hat.  Falls vorhanden, werden Ihnen die einschlägigen Urkunden in Kopie zur Verfügung gestellt.    
Einen Musterbericht können Sie hier einsehen

Der Preis beträgt  US $ 195.

Vorteile

Durch die Erteilung dieses Auftrages erlangen Sie folgende Vorteile:

1.  Sie erfahren, ob der Verstorbene noch als Eigentümer der Immobilie in Amerika eingetragen ist. Anhand dieser Information können Sie eine informierte Entscheidung treffen, ob die Einleitung eines Nachlassverfahrens in den USA wirtschaftlich sinnvoll ist.

2.  Falls die in Frage kommende Immobilie vor dem Ableben verkauft wurde, erfahren Sie wer als Käufer eingetragen wurde.  Mit dieser Information können Sie entscheiden, ob eine Forderung gegen den Käufer in den USA geltend gemacht werden sollte.

3.  Durch einen Bericht über den Besitz (oder nicht Besitz) einer Immobilie erhalten Sie wichtige Information über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verstorbenen bzw. Erbschaft in den USA.   Aufgrund dieser Erkenntnisse können Sie eine informierte Entscheidung treffen, ob weitere Schritte sinnvoll sind.

Rechercheauftrag jetzt bestellen – nur zwei Schritte zu Ihrem Bericht

Schritt 1:  Füllen Sie das nachfolgende Formular online aus.  Neben das Wort „Problem“ geben Sie den Namen und lezte Anschrift des Verstorbenen ein.  Falls Ihnen diese Anschrift nicht bekannt ist, nennen Sie den Ort, wo Sie den Immobiliebesitz vermuten. 

Schritt 2:  Tätigen Sie den Bezahlvorgang mit dem unter aufgeführten Formular.

Benennung zu Lebzeiten von Nachfolger für Immobilien: Einheitliches Gesetz auf dem Vormarsch

Das einheitliche Gesetz namens „Uniform Real Property Transfer-on-Death Act“ wird zunehmend in den verschiedenen Bundesstaaten in den USA verabschiedet. Laut diesem Gesetz kann der Immobilienbesitzer schon zu Lebzeiten einen Begünstigten benennen. Der Begünstigte wird in einer Urkunde bestimmt, welcher dann im Grundbuchamt eingetragen wird. Beim Ableben des Besitzers wird die Immobilie dann kraft der eingetragenen Urkunde automatisch auf den Begünstigen übertragen. Der Besitzer kann auch die Urkunde widerrufen.  

Das einheitliche Gesetz ist bisher in elf Bundesstaaten verabschiedet, darunter Washington, Oregon, Nevada, Alaska, North und South Dakota, Nebraska, Illinois sowie Virginia. In zwölf anderen Bundestaaten, darunter Arizona, Montana, Wyoming, Colorado, Kansas, Oklahoma, Minnesota, Missouri, Arkansas, Indiana und Ohio, bestehen ähnliche Regelungen zu diesem einheitlichen Gesetz. 

Die Bestimmungen des einheitlichen Gesetzes bietet dem Hauseigentümer eine einfache und kostengünstige Alternative zur Nachfolgerregelung.  

Für Interessenten, die mehr über eine bestimmte Immobilie in Amerika erfahren wollen, bietet Erbenzentrum USA einen Immobilien Recherchedienst an. Damit kann der Besteller die Eigentümer einer in den USA befindlichen Immobilie in Erfahrung bringen. Ein Auftrag kann unter http://www.erbenzentrum-usa.net/Testament-Amerika.htm erteilt werden.