Erbenzentrum USA

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Abwicklung des testamentarischen Erbfalls in den USA

Erbschaften der oft beschriebenen Erbengeneration umfassen nicht nur die Übertragung von Vermögenswerten aus Nachlässen in der Bundesrepublik Deutschland, sie schließen auch zahlreiche Übertragungen von Erbschaften aus den USA mit ein. Diese Übertragungen ergeben sich durch die Auswanderung zahlreicher Deutscher nach Amerika in der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts. Im Gegensatz zu früheren Zeiten, in denen es höchstens Briefverkehr nach Deutschland gab, führte diese Auswanderungswelle nicht zu einem Abbruch der Beziehungen zu den in Deutschland lebenden Verwandten und Freunden. Sie werden testamentarisch beerbt oder erhalten einen Erbanteil als gesetzlicher Erbe. Diese Verwandten und Freunde sind auch Teil der Erbengeneration.

Für den beauftragten Rechtsanwalt stellt die Abwicklung eines testamentarischen Erbfalls in Amerika eine Besonderheit dar. Das Beratungsmandat wird durch die zum Teil fremden Grundsätze des amerikanischen Erbrechts erschwert. Dieser Aufsatz erörtert die wichtigsten Grundzüge des testamentarischen Erbfalls in den USA.

Um Ihnen mehr Informationen zu geben bzw. Ihre Kaufentscheidung zu erleichtern, finden Sie nachfolgend eine Inhaltsübersicht des Aufsatzes:

  1. Materiell rechtliche Besonderheiten des amerikanischen Erbrechts im Vergleich zum deutschen Erbrecht
    1. Keine Universalsukzession
    2. Pflichtteilsanspruch und Testierfreiheit
      1. Community Property-Staaten
      2. Elective Share-Staaten
      3. Pretermitted Heir
    3. Teilrechtsordnungen
  2. Testamentarischer Erbfall
    1. Benachrichtigung an Erben
    2. Anfechtung des Testaments
    3. Beanstandung gegen die gerichtliche Bestätigung der im Testament ernannten Executors
    4. Abwicklung des Nachlasses durch den Executor
      1. Aufstellung über Vermögenswerte/Erfassung der Aktiva und Passiva
      2. Zahlung der Verbindlichkeiten
      3. Auszahlung an Erben/Abschlussausstellung
  3. Fazit